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BVerwG, 10.10.1980 - 1 B 815.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausweisung eines Ausländers - Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland - Aufenthalt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Sportler oder Trainer
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 16.01.1980 - II 132/79
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.1980 - 1 S 900/80
- BVerwG, 10.10.1980 - 1 B 815.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.07.1980 - 1 B 788.80
Ausübung des Ausweisungsermessens durch die Ausländerbehörde - Grundsätzliche …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1980 - 1 B 815.80
Das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann demgemäß nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auf die unaufgeklärt gebliebenen Umstände ankommt (Beschlüsse vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -, vom 28. Juli 1980 - BVerwG 1 B 788.80 - jeweils mit Nachweisen). - BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1980 - 1 B 815.80
Das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann demgemäß nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auf die unaufgeklärt gebliebenen Umstände ankommt (Beschlüsse vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -, vom 28. Juli 1980 - BVerwG 1 B 788.80 - jeweils mit Nachweisen). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1980 - 1 B 815.80
Soll mit der Beschwerde die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne dieser Vorschrift geltend gemacht werden, so verlangt das Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für das Revisionsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der Rechtsfrage als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [91]).